Krankheitsfall des Kindes

Kann das Schulkind aus gesundheitlichen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen, rufen die Eltern am selben Tag zwischen 7.30 Uhr und 7.45 Uhr in der Schule (02332/60 92 45) an, um das Kind abzumelden. Dabei nennen sie die voraussichtliche Dauer der Fehlzeit.

Die Information  wird an die Klassenlehrerin weitergegeben. 

 

Wenn das Kind wieder zur Schule kommt, gibt es der Klassenlehrerin eine schriftliche Entschuldigung der Eltern, auch dann, wenn am ersten Krankheitstag das Kind telefonisch entschuldigt wurde.

 

Bei Fehlzeiten vor und nach den Ferien oder den beweglichen Ferientagen muss eine Bescheinigung vom Arzt vorgelegt werden.